UNSERE LEISTUNGEN
Als Steuerberater sind wir in vielen Bereichen für unsere Mandanten beratend, unterstützend und erstellend tätig. Hierbei liegt unser Schwerpunkt auf folgenden Tätigkeiten:
GANZHEITLICH
FLEXIBEL
PERSÖHNLICH
KOMPETENT
Ob als Angestellter, Rentner, Selbständiger (mit oder ohne Vermietungseinkünften oder Kapitalerträgen), als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft ist eine externe Expertise eines Steuerberaters stets hilfreich und von Vorteil. Insbesondere im unternehmerischen Bereich verbergen sich meist steuerliche Risiken, die teilweise nur schwer erkennbar sind. Durch die Globalisierung und dem damit in Zusammenhang stehenden wachsenden Auslandsbezug von Unternehmen, ist das internationale Steuerrecht eine weitere Herausforderung und somit auch einer unserer Schwerpunkte. Bei der Erstellung von Steuererklärungen durch den Steuerpflichtigen zeigt die Erfahrung, dass häufig Steuersparpotenziale nicht oder nur unzureichend erkannt und ausgeschöpft werden.
Wir können unter anderem in folgenden Bereichen beratend, unterstützend und/oder erstellend für Sie tätig sein:
- Einkommensteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärungen
- Kapitalertragssteueranmeldung
- Korrespondenz mit der Finanzbehörde
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Führung von Einspruchs- und finanzgerichtlichen Klageverfahren
Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine frühzeitige Planung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge von Vorteil, um die Steuerbelastung zu optimieren. Hierbei können wir Ihnen ebenfalls behilflich sein und bieten Ihnen unsere Nachfolgeberatung an. Insbesondere Übernehmen wir für Sie:
- Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
- Bewertung des Betriebsvermögens
- Bewertung von Grundstücken
- Bewertung des sonstigen Vermögens
- Bewertung der Nachlassverbindlichkeiten
- Abwicklung der notwendigen Korrespondenz
Die Finanzbuchhaltung bzw. das Rechnungswesen bildet sämtliche Geschäftsvorfälle ab und ist bekanntermaßen notwendig für die Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen und den Jahresabschluss. Darüber hinaus dient sie als Grundlage zur Überwachung der Wirtschaftlichkeit von Unternehmen und zur Planung zukünftiger Maßnahmen. Eine gut strukturierte Finanzbuchhaltung kann somit auch für die Entwicklung von Strategien und die operative Lenkung des Unternehmens genutzt werden.
Wir können Ihnen unter anderem einen umfassenden betriebswirtschaftlichen Service anbieten, hierzu zählt das Kontieren und Buchen der Belege, Erstellung von Summen- und Saldenlisten, betriebswirtschaftlicher Auswertungen (BWA), Anlagenbuchführungen, Offene-Posten-Liste (OPOS), der Lohnbuchhaltung und vieles mehr. Im Einzelnen können wir Ihnen bei folgenden Tätigkeiten behilflich sein bzw. diese für Sie übernehmen:
- Übernahme der Finanzbuchhaltungsarbeiten
- Erstellung von Anmeldungen wie bspw. die Umsatzsteuervoranmeldung
- Digitales Belegwesen
- Rechnungswesen mit speziellen Branchenlösungen, bspw. für Ärzte oder Heilpraktiker
- Individuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Aufbereitung von Debitoren und Kreditorenauswertungen bzw. der OPOS für das Mahnwesen
- Erstellung von Kosten- und Leistungsrechnungen oder Einführung von Kostenrechnungssystemen
- Kennzahlenanalyse, die Einführung und Weiterentwicklung eines Kennzahlensystems
- Übernahme von Controllingaufgaben
Auch bei der Lohnbuchhaltung gibt es sowohl Gestaltungsmöglichkeiten als auch Risiken die es zu vermeiden gilt. Um Sie bei der Personalführung und somit bei der Lohnbuchhaltung zu unterstützen, beraten wir Sie gerne in sämtlichen hierfür notwendigen Bereichen. Hierzu zählt insbesondere:
- Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Meldungen der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge
- An- und Abmeldungen, Anträge, Bescheinigungen und Fragebögen
- Unterstützung bei Prüfungen (Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft)
- Einrichtung Ihrer internen Lohnbuchhaltung, inkl. der Überwachung und Anleitung
- Lohnsteuerjahresausgleich
- Beratung bei betrieblicher Altersvorsorge
Grundsätzlich ist jeder Freiberufler oder Gewerbetreibende, unabhängig der Rechtsform, zur Aufstellung einer steuerlichen Gewinnermittlung oder eines Jahresabschlusses verpflichtet. Ausgangspunkt der Erstellungstätigkeiten ist die Finanzbuchhaltung. Hierbei besteht die steuerliche Gewinnermittlung aus einer Einnahmen- Überschussrechnung (EÜR), die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich im Einkommensteuergesetz. Der handelsrechtliche Jahresabschluss (HGB) besteht aus einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und ist je nach Rechtsform und Größe um einen Anhang, Lagebericht etc. zu erweitern. Neben den nationalen Regelungen zu Einzel- oder Konzernabschlüssen kommen für bestimmte Unternehmen internationale Standards hinzu, sodass ein solcher Jahresabschluss nach diesen Standards, bspw. IFRS/IAS aufzustellen ist.
Wir würden Sie gerne in folgenden Bereichen beraten, unterstützen und/oder erstellend für Sie tätig sein:
- Einnahmen- Überschussrechnung
- Eröffnungsbilanz oder Zwischenabschluss
- Jahresabschluss nach HGB (mit oder ohne Plausibilitätsbeurteilung)
- Jahresabschluss nach IFRS/IAS
- Steuerbilanz
- Sonder- und Ergänzungsbilanz, bspw. bei Gesellschafterwechsel, Umwandlungen
- Konzernabschluss
- Offenlegungen
- Bilanzpolitische Strategien
Der Schritt in die Selbständigkeit als Existenzgründer bzw. Startup birgt zahlreiche Chancen aber auch Risiken, insbesondere die bürokratischen Hürden werden häufig unterschätzt. Das Ausnutzen von Chancen bedarf einer Prüfung der Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens oder einer Markt- und Konkurrenzanalyse im Vorfeld. Auch kann Rechtsform- und Standortwahl für den wirtschaftlichen Erfolg auschlaggebend sein. Ebenso ist die Höhe des Investitionsvolumens bzw. der Finanzierungsbedarf sowie die entsprechenden Kapitalbeschaffung zu klären.
Neben der Vermittlung branchenspezifischer Experten und Begleitung im Gründungsprozess bieten wir als Steuerberater in Frankfurt am Main in unserer Existenzgründungsberatung folgende Dienstleistungen an:
- Beratung bei der Rechtsformwahl
- Vorbereitung und Führung von Bankgesprächen
- Erstellung von Businessplänen
- Markt- und Konkurrenzanalyse
- Erfolgs- und Finanzplanung
- Prüfung des Investitionsvolumens und Finanzierungsbedarfs
- Prüfung der Nutzung öffentlicher Fördermittel
- Erstellung von Beratungsberichten
- Prüfung der Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens
Nicht nur der Ankauf von Steuer-CDs durch die Finanzverwaltung und das damit zunehmende Risiko der Entdeckung unversteuerter Einkünfte, sondern auch die gesellschaftliche Verantwortung kann zu einer freiwilligen Selbstanzeige bewegen. Hierin liegt jedoch ein hohes Risikopotential, denn eine fehlerhafte Selbstanzeige führt notwendigerweise zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Im Rahmen einer Selbstanzeige unterstützen wir gerne, insbesondere bei:
- Hilfestellung bei der Einkünfteermittlung
- Nacherklärung von Einkünften und Erstellung der Selbstanzeigen
- Vermeidung steuerrechtlicher oder steuerstrafrechtlicher Risiken
- Analyse von steuerrechtlichem Konfliktpotential und Lösung von Konfliktsituationen
- Steuerfahndungsmaßnahmen (Durchsuchung, Beschlagnahme)
- Einspruchs- und finanzgerichtliche Klageverfahren
- Risikobehaftete Betriebsprüfungen
Die Planung der Nachfolge ist ein wesentlicher Baustein für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens und der Sicherung von Arbeitsplätzen. Die Überleitung auf die nachfolgende Generation stellt eine große Herausforderung dar, die durch die richtige Beratung gemeistert werden kann. Durch die entsprechende Gestaltung kann sowohl das wirtschaftliche als auch das private Vermögen steueroptimiert auf die nachfolgende Generation übergeben werden.
Im Rahmen unserer Nachfolgeberatung bieten wir Ihnen insbesondere folgende Dienstleistungen an:
- Erarbeitung einer optimalen Unternehmens- und Vermögensstruktur
- Erbschaft- und schenkungssteuerliche Prüfung, bspw. durch Berücksichtigung der Ausschöpfung von Freibeträgen, Güterstandsgestaltungen oder Begünstigungstatbeständen
- Nachlassabwicklungen und Erbauseinandersetzung
Als Steuerberater in Frankfurt am Main bieten wir neben der Beratung für unsere Mandanten auch Beratung für Berufskollegen an. Auf Grund der Komplexität des Steuerrechts und der teilweise undurchsichtigen Rechtslage, ist es häufig ratsam sich eine zweite Meinung einzuholen, auch weil das Tagesgeschäft eine umfangreiche Recherche nur schwer ermöglicht. Sowohl im Anschluss an Betriebsprüfungen, vor einem etwaigen Finanzgerichtsverfahren oder auch als Entscheidungsgrundlage für Gestaltungsprozesse, bringt ein steuerliches Gutachten eine gewisse Sicherheit.
Gerne erstellen wir für Sie steuerliche Gutachten:
- Für spezielle steuerrechtliche Fragestellungen
- Als Grundlage für einen Entscheidungsprozess
- Im Anschluss an Betriebsprüfung, bspw. vor Klageerhebung
- Zur Überprüfung bereits durchgeführte Gestaltungsprozesse
Die Steuergestaltungsberatung und die daran anknüpfende strategische Steuerplanung wird auf Grund der Vielzahl wirtschaftlicher und rechtlicher Veränderungen früher oder später notwendig. Dies gilt für mittelständige Unternehmen, national oder international agierende Konzerne ebenso wie für Privatpersonen. Steuergestaltung beinhaltet in erster Linie die Analyse der Historie des Unternehmens oder der privaten Situation sowie die Analyse der aktuellen Entwicklung. Anschließend erfolgt die Vornahme notwendiger Reaktionen durch das Aufdecken eventueller Problemfelder und die daran anschließende Ausrichtung der notwendigen Strategien.
Hierbei unterstützen wir Sie gerne in folgenden Bereichen:
- Umwandlungen
- Neugründungen
- Unternehmens- und Vermögensnachfolgen
- Erbrechtlichen Verfügungen, Erbauseinandersetzungen, vorweggenommenen Erbfolgen
- Durchführung steuerlicher Modellrechnungen
- In- und ausländischen Investitionen
- Unternehmensbeteiligungen
- Sitz- und Wohnsitzverlagerung, Wegzugs- und Zuzugsbesteuerung
- Internationale Gestaltung
In Zeiten einer globalen Weltwirtschaft sind Kenntnisse über die Besteuerung internationaler Verflechtungen und Sachverhalte (internationales Steuerrecht) unumgänglich. Die Wahl und Entwicklung von Steuermodellen, die Steuerplanung sowie die Prüfung des nationalen Steuerrechts in Bezug auf Missbrauchsvorschriften oder die Vorschriften der Doppelbesteuerungsabkommen sind wesentlicher Bestandteil. Auch internationale Rechtsprechung bspw. des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), die Klärung des ausländischen nationalen Steuerrechts oder die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen aus Sicht des ausländischen Staates, sind für eine steuerliche Gesamtbetrachtung von essentieller Bedeutung.
Insbesondere bei folgenden Tätigkeiten möchten wir Ihnen beratend behilflich sein bzw. diese für Sie übernehmen:
- Betriebsstättengründung im Ausland oder ausländischer Unternehmen im Inland
- Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten im In- und Ausland
- Gewinn- und Verlustberücksichtigung von Auslandseinkünften
- Ausländische Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen
- Anträge in Vorsteuervergütungsverfahren
- Steuerplanung beim Aufbau von Beteiligungsstrukturen, insbesondere bei Gründungen von Tochtergesellschaften im Ausland
- Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Absprachen mit den Finanzbehörden (Advance Pricing Agreements – APAs)
- Unterstützung beim Aufbau einer Verrechnungspreisstudie, bzw. Dokumentation von Verrechnungspreisermittlungen
- Wahl einer europäischen Rechtsform
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen entsandter Mitarbeiter (inländischer Unternehmen ins Ausland und ausländischer Unternehmen nach Deutschland)
- Auslandsentsendungen (Expatriate)
- Besteuerung von Investoren (Inbound-, Outbound-Investitionen)
- Internationale Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wir verstehen die Unternehmensberatung als Bestanteil und wesentliches Element der Steuerberatung, die für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens und der Unternehmensführung grundlegend ist. Ein erfolgreicher Unternehmer bedient sich diverser Instrumente der Unternehmensberatung, weshalb es hierzu zahlreiche Anknüpfungspunkte und Überschneidungen unseres umfassenden betriebswirtschaftlichen Service der Finanzbuchhaltung gibt.
Auf dem Gebiet der Unternehmensberatung möchten wir Ihnen bei folgenden Tätigkeiten gerne behilflich sein:
- Einführung und Einrichtung eines Controllings
- Unternehmensbewertung
- Beratung bei Unternehmensgründung
- Unterstützung bei Finanzierungsverhandlungen
- Aufbau und Organisation eines internen Kontrollsystems (IKS)
- Finanzierungs- und Investitionsberatung
- Insolvenz- und Sanierungsberatung
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